GEMA: Was müssen Händler beachten? | stores+shops

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Die GEMA nimmt die Urheberrechte ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) wahr und stellt Musiknutzern diese gegen eine Vergütung zur Verfügung. (Foto: iStock)

GEMA: Was müssen Händler beachten?

Die passende musikalische Untermalung ist im Einzelhandel ein wichtiger Bestandteil der Kundenzufriedenheit. Sobald Händler Musiktitel gewerblich nutzen wollen, muss die Musik lizenziert werden. Was muss der Handel über Lizenzen und die Autoren-Gesellschaft für Musikwerke GEMA wissen?

Instore Music-Lösungen gestalten einen individuellen Soundtrack für Marken und können eine authentische Atmosphäre im Store erzeugen. In diesem Zusammenhang stellt sich für Ladenbetreiber die Frage nach den rechtlichen Grundlagen für die Nutzung von Musik. Wenn eine Firma bzw. Marke Musiktitel verwendet oder die Musik im Store mit Inhalten einer Firma bzw. Marke in Verbindung gebracht wird, kommt die GEMA ins Spiel. Als eine der größten Autoren-Gesellschaften für Musikwerke nimmt sie die Urheberrechte ihrer Mitglieder (Komponisten, Textdichter, Musikverleger) wahr und stellt diese den Musiknutzern gegen eine Vergütung zur Verfügung. Die Einnahmen erhalten die Künstler.

Musiknutzung bei GEMA anmelden

Eine Vergütung an die GEMA zu zahlen, wird für Inhaber eines Geschäftsbetriebs zur Pflicht, wenn sie ein Musikstück öffentlich wahrnehmbar machen. Die Kosten sind abhängig von der Größe einer Fläche (Quadratmeter), der Anzahl der Lautsprecher, z. B. in Parkhäusern, sowie von der Musikquelle – Original-CDs, Ladenfunk etc. Auch im Falle von Events müssen Händler und Veranstalter die Musiknutzung bei der GEMA anmelden. Diese bietet verschiedene Vergütungssätze je nach Veranstaltungsart und Musikquelle. In beiden Fällen muss lediglich die öffentliche Zugänglichmachung bei GEMA und GVL angefragt und lizenziert werden. Eine weitere Lizenzierung bei Label oder Musikverlag ist nicht nötig.  

Foto: iStock

Weitere Informationen: www.heardis.com

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