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Als Neuerung gegenüber dem aktuellen Rechtsrahmen wird die Elektromobilität stärker gefördert. (Foto: Fotolia/Petair)

Eine Frage der Nachfrage

Anlässlich der bald zu erwartenden EU-Richtlinie, die Elektro-Ladestationen auf Park-plätzen vorschreibt, hat das EHI im Handel nachgefragt, wie der Status quo zum Thema E-Ladesäulen aussieht und welche Faktoren für die Realisierung der geplanten Richtlinie für die Händler wichtig sind.

Bereits 70 Prozent der befragten Händler stellen ihren Kunden Parkplätze mit Ladesäulen zur Verfügung, davon bieten zwei Drittel den Strom kostenlos an. Knapp 80 Prozent der Einzelhändler planen für das Jahr 2018, weitere Ladesäulen in Betrieb zu nehmen, jedoch ist derzeit noch kein strukturierter Rollout geplant, da die Nachfrage noch gering ist, so ein erstes Ergebnis der EHI-Befragung.

Bereits 70 Prozent der befragten Händler stellen ihren Kunden Parkplätze mit Ladesäulen zur Verfügung, davon bieten zwei Drittel den Strom kostenlos an.

Laura Fleischmann

Projektmanagerin Forschungsbereich Energiemanagement EHI Retail Institute

Der Hintergrund: Als Neuerung gegenüber dem aktuellen Rechtsrahmen wird die Elektromobilität stärker gefördert, indem Mindestanforderungen für Nichtwohngebäude mit mehr als 10 Stellplätzen im Hinblick auf den Einbau von Ladepunkten für Elektroautos festgelegt werden. In Nichtwohngebäuden, die neu gebaut oder umfangreichen Renovierungen unterzogen werden, ist der Einbau von mindestens einem Ladepunkt und die Vorverkabelung, die den Einbau von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge für mindestens jeden fünften Stellplatz ermöglicht, bald vorgeschrieben.

Vor allem der Einzelhandel mit seinen Parkplatzflächen ist von der zu erwartenden Änderung der Gebäuderichtlinie in erheblichem Maße betroffen. Das EHI Retail Institute hat Händler dazu befragt, wie sie die Änderung wahrnehmen. An der Befragung haben insgesamt 30 Handelsketten verschiedener Branchen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teilgenommen. Es ist zu berücksichtigen, dass in der Schweiz und Österreich andere Förderbestimmungen gelten als in Deutschland.

Das Thema E-Mobilität und Ladesäulen ist bei einem Großteil der befragten Handelsunternehmen bereits in die Praxis umgesetzt, 70 Prozent der Befragten stellen ihren Kunden Ladesäulen an einzelnen Parkplätzen zur Verfügung. Die Anzahl der Ladesäulen, die im Betrieb sind, bewegt sich dabei von einer Ladesäule im gesamten Filialnetz bis zu 100 Ladesäulen. Knapp die Hälfte der Befragten gibt an, maximal 10 Ladesäulen zu betreiben, 30 Prozent zwischen 11 und 25 Ladesäulen, und 20 Prozent der Befragten geben an, über 50 bis 100 Ladesäulen im Betrieb zu haben.

Noch geringe Nutzung

Zwei Drittel der Befragten, die derzeit Ladesäulen in Betrieb haben, stellen ihren Kunden den Strom kostenlos zur Verfügung. Die Nutzung durch die Kunden ist derzeitig so gering, dass dies als zusätzliche Dienstleistung angeboten wird und als Vertriebsstrategie genutzt wird. Häufig ist keine Registrierung oder Autorisierung nötig, um den Ladevorgang zu starten. Händler, die den Strom nicht kostenlos zur Verfügung stellen, sind größtenteils nicht Betreiber der Ladesäule, sondern diese werden von einem Energieversorger bewirtschaftet.

Für 2018 planen fast 80 Prozent der Handelsunternehmen, E-Ladesäulen in Betrieb zu nehmen, die Anzahl der geplanten Ladesäulen für das Jahr 2018 bewegt sich hierbei von einer bis zu 100 Ladesäulen. Eine langfristige Strategie bzw. ein strategischer Rollout wird von den Händlern derzeit nicht detailliert ausgearbeitet, man bewegt sich noch in der Testphase und erprobt einzelne Standorte.

Es sind vor allem Lebensmitteleinzelhändler, Baumärkte, Elektrofachgeschäfte und Möbelhäuser, die Ladesäulen im Betrieb haben. Für innerstädtische Händler wie Bekleidungsgeschäfte, Schuhhändler oder kleinere Einrichtungshäuser ist die Änderung der Richtlinie nicht relevant, da diese größtenteils in einem Mietverhältnis stehen und keine Immobilien besitzen.

Schwierigkeiten, die neue Richtlinie umzusetzen, bereiten den Händlern vor allem zwei Aspekte: der wirtschaftliche Betrieb und die geringe Nachfrage an E-Ladesäulen. Zudem ist die technische und personelle Verantwortung oft nicht geklärt, da im Einzelhandel das Fachwissen für den Betrieb einer Ladesäule nicht garantiert werden kann.

Praktische Hindernisse

Die technischen Voraussetzungen in Form von Netzanschlüssen sind eine weitere nicht zu vernachlässigende Problematik, da nicht jede Parkplatzfläche über eine ausreichende Netzanschlussleistung verfügt. Weitere Schwierigkeiten stellen in der Praxis folgende Faktoren dar: die Finanzierung, die Zugänglichkeit der Ladesäule, Dauerparker und Vandalismus.

Die Händler sehen grundsätzlich zwar einen Mehrwert in der Aufstellung und dem Betrieb von E-Ladesäulen, betrachten die Kosten jedoch als unverhältnismäßig hoch. Nach derzeitigem Stand gehören Ladesäulen für den Handel nicht zum Kerngeschäft, sie werden als zusätzliche Leistung für den Kunden angeboten.

Sobald aber die Nachfrage nach E-Ladesäulen steigt, planen die Händler auch einen Ausbau der Ladepunkte, um den Kunden weiteren Zusatznutzen zu bieten. Zurzeit liegt der filialnetzweite Anteil an Parkplätzen mit mindestens einer Ladesäule bei der Hälfte der Befragten bei maximal einem Prozent. Sobald aber die Nachfrage steigt, könnte diese Zahl schnell wachsen, so das Ergebnis der Befragung.

Eine weitere mögliche Strategie der Händler ist es, die Parkplatzfläche zur Verfügung zu stellen, die Errichtung und den Betrieb aber an einen regionalen Netzbetreiber abzugeben, der den Bedarf und die Möglichkeiten für die E-Mobilität am jeweiligen Standort kennt.

Foto: Fotolia/Petair
Grafiken (3): EHI

Weitere Informationen: fleischmann@ehi.org

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