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Elektro-Ladestation im Kaufland-Markt in Ilsfeld (Foto: Kaufland)

Volle Ladung

Um der Elektromobilität auf die Sprünge zu helfen, soll die Ladeinfrastruktur in Europa in den nächsten Jahren deutlich verbessert werden – und dies auch auf Kosten des Handels: Parkplätze von Neubauten müssen zukünftig mit Ladepunkten ausgestattet werden.

Globus tut’s, Kaufland, Tengelmann, Tegut, Fressnapf und Bauhaus auch, Lidl, Rewe und Edeka ebenso: Sie bekennen sich als Förderer der Elektromobilität und installieren auf ihren Parkplätzen Ladestationen für Elektro-Autos und E-Bikes – meist als kostenloser Service für ihre Kunden. Was anfangs noch auf freiwilliger Basis aus Gründen der Kundenbindung geschah, ist zur Pflicht geworden.

Die neue EU-Richtlinie zur „Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden“ ist vom EU-Parlament verabschiedet worden. Sie soll ab 2020 gelten und die Energieeffizienz neuer Gebäude fördern. In Europa wird also zukünftig Folgendes gelten: Wer ein Nicht-Wohngebäude neu baut oder umfassend renoviert und dazu einen Parkplatz mit mehr als 10 Stellplätzen errichtet, muss mindestens einen Ladepunkt für die Aufladung von Elektro-Autos installieren. Außerdem muss jeder fünfte Stellplatz durch eine entsprechende Verkabelung oder Leer-Verrohrung für eine Nachrüstung vorbereitet sein.

Deutsche Handelsunternehmen werden zu erheblichen Investitionen fern ihres eigentlichen Kerngeschäfts gezwungen.

Lars Reimann

Abteilungsleiter für Energie- und Umweltpolitik, HDE

Ursprünglich war von der EU angedacht, dass 10 Prozent von neuen Parkplätzen direkt mit einem Ladepunkt ausgerüstet sein müssen. Dies konnte der HDE zusammen mit anderen Branchenvertretern durch Überzeugungsarbeit bei den entsprechenden EU-Gremien in Brüssel gerade noch verhindern. „Trotzdem sind wir natürlich grundsätzlich nicht glücklich darüber, dass deutsche Handelsunternehmen zu erheblichen Investitionen fern ihres eigentlichen Kerngeschäfts gezwungen werden“, so Lars Reimann, Abteilungsleiter beim HDE für Energie- und Umweltpolitik.

Spätestens Mitte 2020

Der deutsche Gesetzgeber hat nun bis zu 20 Monate Zeit, die Richtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Die Vorschrift für alle Neubauten und umfangreiche Renovierungen gilt ab Mitte 2020. Außerdem enthält die neue Richtlinie eine Klausel für bestehende Nichtwohngebäude: Bis 2025 sollen alle Mitgliedsstaaten dafür sorgen, dass auf Parkplätzen von Bestandsgebäuden mit mehr als 20 Parkplätzen mindestens ein Ladepunkt installiert ist.

E-Ladestation am Hessen-Center in Frankfurt (Foto: EXE)

E-Ladestation am Hessen-Center in Frankfurt (Foto: EXE)

Kleinere und mittelgroße Unternehmen sind von den Verpflichtungen ausgenommen. Darunter fallen im Allgemeinen alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter 50 Mio. Euro und weniger als 250 Mitarbeiter. Verbundgruppen müssen prüfen, ob die ihnen angeschlossenen Firmen unter den KMU-Begriff fallen. Dies ist u. a. davon abhängig, inwieweit die Zentrale Einfluss auf die Mitglieder nehmen kann. „Letztlich gilt die Vorschrift für alle, die nach dem Energiedienstleistungsgesetz verpflichtet sind, Energieaudits durchzuführen. Damals wurde die gleiche Diskussion um die KMU geführt und der betroffene Adressatenkreis festgelegt“, so Lars Reimann.

Noch ungeklärt ist nach Aussagen des HDE -Fachmanns allerdings, ob ein Unternehmen seine Pflicht in Sachen Förderung der Elektromobilität auch dann erfüllt hat, wenn es nicht selbst Eigentümer der Ladestationen ist, sondern die Stellplätze an einen Dienstleister verpachtet, der die Ladepunkte betreibt und vermarktet. 

Erhebliche Investitionen

Die Errichtung von Ladestationen ist nämlich mit nicht unerheblichen Kosten verbunden. Der HDE geht davon aus, dass für eine ausreichend leistungsfähige Ladestation mit einem entsprechenden Netzwerkanschluss Anfangsinvestitionen von etwa 30.000 Euro anfallen. Das Bundesministerium für Verkehr übernimmt laut aktueller Förderrichtlinie bis zu 50 Prozent der Investitionskosten, sofern die Ladestation rund um die Uhr zugänglich ist. Ansonsten liegt der Förderbetrag bei 25 Prozent – vorausgesetzt, ein entsprechender Antrag wurde positiv beschieden.

Spitzenlast prüfen

Dabei bleibt es den Unternehmen der EU-Richtlinie zufolge selbst überlassen, ob sie sich für eine normale Ladestation entscheiden oder für eine Schnell-Ladestation. Sinnvoller erscheint allerdings letztere Variante, da die komplette Ladung eines Elektro-Autos selbst an einer Schnell-Ladestation etwa 30 Minuten dauert. Dabei sollten insbesondere bei nachträglicher Ausrüstung bestehender Parkplätze an Supermärkten die Auswirkungen auf das eigene Stromnetz und den Strombedarf zu Spitzenlastzeiten berücksichtigt werden. Lars Reimann: „Je nach Größe eines Marktes und dessen Ausstattung mit Kühl- und Klimatechnik kann der Energiebedarf bei gleichzeitiger Aufladung von zwei Elektro-Autos sprunghaft um die Hälfte ansteigen. Werden Schnell-Ladesäulen installiert und die Infrastruktur nicht entsprechend angepasst, kann es passieren, dass der Netzanschluss des Supermarktes diesen Belastungen nicht standhält.“

Fotos (2): Kaufland, ECE

Weitere Informationen: redaktion@ehi.org

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