Klimaschutz im Laden | stores+shops

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Luftungstürme für die Ansaugung von Zuluft.
Foto: PantherMedia/Claudio Divizia

Klimaschutz im Laden

Klimaanlagen, sogenannte RLT-Anlagen, sollen eine angenehme Einkaufsatmosphäre schaffen. Wenn sie schlecht gewartet werden, droht das Gegenteil – dann können sie krank machen und schlimmstenfalls einen Brand auslösen. Geschäftsinhaber sollten über ihre Betreiberpflichten informiert sein, denn sie tragen das volle Risiko.

Volllast-Betriebszeiten Raumlufttechnischer (RLT-) Anlagen von 5.000 h/a sind in Verkaufsstätten keine Seltenheit. Stößt eine Anlage an ihre Leistungsgrenze, etwa bei sommerlicher Hitze, schaltet sie automatisch ab. Das kann vor allem dann passieren, wenn in Filtern und Lüftungskanälen abgelagerter Staub den Lüftungsmotor heiß laufen lässt. Geschmolzene Schokolade und verdorrtes Gemüse sind vergleichsweise harmlose Folgen.

Stäube können sich auch entzünden, ebenso ausgelaufene Kühlmittel und angesaugte Aerosole. Im Einsatzprotokoll der Feuerwehr steht oft „technischer Defekt“. Dessen Ursache geht die Versicherung im Falle eines Falles akribisch auf den Grund. Bei Wartu gsmängeln muss sie womöglich nicht zahlen.

Große Belüftungs-Systeme gehen über mehrere hundert Meter.

Große Systeme gehen über mehrere hundert Meter.
Foto: PantherMedia/Bork

Schadstoffe können mit der Zuluft auch in den Verkaufsraum gelangen. Mitarbeiter und Kunden klagen dann über Reizungen der Schleimhäute, Atemnot, Kopfschmerzen und Übelkeit, so der TÜV Süd. Die Feuerwehr räumt in der Regel ein solches Ladenlokal, was für Schlagzeilen sorgt. Noch gefährlicher sind über die Zuluft eingetragene Viren und Bakterien, die in jeden Winkel eines Gebäudes verteilt werden. Sie gedeihen vor allem in Anlagen mit Luftbefeuchtung; die (bislang) gefürchtetsten sind die Legionellen.

„RLT-Anlagen gehören zu den am meisten vernachlässigten Bereichen im gewerblichen Gebäudemanagement. Im Hintergrund betrieben, geraten sie leicht in Vergessenheit“, weiß Marc-A. Eickholz, Leiter Facility-Management der Niederberger Gruppe, ein auf technische Gebäudeservices spezialisierter Dienstleister. Die Risiken der Betreiber wiegen weitaus schwerer als ein möglicher Umsatzverlust. Die VDI-Vorschrift 6022 „Raumlufttechnik, Raumluftqualität“ hat quasi Gesetzeskraft. Auf die Größe der Geräte kommt es dabei nicht an. Mobile Luftbefeuchter und Lufterfrischer sind von ihr ebenso erfasst wie dezentrale Klimageräte und Klimasplittgeräte.

Pflichtenkatalog

Die Richtlinie ist im Jahr 2018 verschärft worden. Aber wie bei vielen anderen Normen und Vorschriften lässt die Umsetzung in die Praxis zu wünschen übrig. Marc-A. Eickholz: „In vielen Objekten, die ich besuche, habe ich den Eindruck, dass bei allen Beteiligten viel Unklarheit herrscht, was wann zu reinigen beziehungsweise zu prüfen ist.“ Die Verantwortlichen seien regelrecht überrascht, wenn man sie mit dem Pflichtenkatalog konfrontiere. In größeren Organisationen kümmert sich ein professionelles Facility-Management um die Klimatechnik.

Kosten im Handel für Heizung, Lüftung, Klima: 0,3 % des Umsatzes.

Kosten für Heizung, Lüftung, Klima: 0,3 % des Umsatzes.
Foto: PantherMedia/ChiccoDodiFC

Die ECE Projektmanagement beispielsweise, großer Betreiber von Einkaufszentren, macht ihren Mietern und Subdienstleistern in dem Handbuch „Nachhaltiges Betreiben von Shopping-Centern“ präzise Vorgaben, zum Beispiel bei welchem Enddruckverlust in zentralen RLT-Geräten Luftfilter ersetzt werden sollen, was für die Energieeffizienz wichtig ist. Höherer Enddruck, zum Beispiel durch Staub, verursacht eine höhere Stromaufnahme des Ventilatorantriebs, appelliert die ECE an den kühlen Rechner im Kaufmann.

Im Lebensmitteleinzelhandel zum Beispiel kostet die Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik durchschnittlich 0,3 Prozent des Jahresumsatzes. Häufig liegt der Wert deutlich darüber. Die Behörden verstärken ihre Kontrollen.

Es können bei wiederholten Verstößen gegen die Wartungspflichten Bußgelder bis zu 25.000 Euro von der Berufsgenossenschaft und bis zu 15.000 Euro von der Gewerbeaufsicht verhängt werden. Zudem haftet der Betreiber zivil- und strafrechtlich, wenn etwa Mitarbeiter erkranken oder durch die Abluft die Umwelt belastet wird.

Klare Regeln für ein gutes Klima im Geschäft

Verunreinigte Raumbelüftung kann Kunden und Mitarbeiter krank machen.

Verunreinigte Raumbelüftung kann Kunden und Mitarbeiter krank machen.
Foto: PantherMedia/starkovphoto

Bei RLT-Anlagen mit Luftbefeuchtung ist alle 2 Jahre und bei Anlagen ohne Befeuchtung alle 3 Jahre eine gründliche Inspektion fällig. Des weiteren muss alle 14 Tage eine Probenentnahme zur Keimzahlbestimmung des Befeuchterwassers vorgenommen werden. Damit ist ein unabhängiges Labor zu beauftragen, das über eine Zulassung nach § 44 Infektionsschutz-Gesetz (IfsG) verfügt und – so die ergänzende Empfehlung – nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiert ist. Diese Zeitintervalle können verändert werden, aber nur aufgrund eines lufthygienischen Gutachtens im Rahmen einer „Gefährdungsbeurteilung“. Auch die Anforderungen an das Wartungspersonal sind klar definiert. Dem Fachverband Gebäude-Klima ist wiederholt aufgefallen, „dass Filter, Wäscher und Abluftgitter durch einfache Hausmeister kontrolliert und gereinigt werden.“ Tatsächlich muss das Wartungspersonal über eine lüftungs- und hygienefachliche Ausbildung verfügen.

Weitere wichtige Normen und Vorschriften:

  • DIN EN 13779: Lüftung von Nichtwohngebäuden
  • RLT-Richtlinie 01: Allgemeine Anforderungen an raumlufttechnische Geräte (Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V.)
  • DIN EN 15251: Eingangsparameter für das Raumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden

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