Poco: Stichproben- statt Vollinventur | stores+shops

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Stichprobeninventur in Zeiten der Corona-Pandemie
Foto: pressmaster/stock.adobe.com

Poco: Stichproben- statt Vollinventur

In der aktuellen Zeit rücken Themen wie Sicherheit und Hygiene auch hinsichtlich der Inventur verstärkt in den Vordergrund. Der Möbel-Discounter Poco setzt als Alternative zur Vollinventur auf Stichprobeninventur. Sie kann durch ein niedriges Zählvolumen und den dadurch reduzierten Personalbedarf die Infektionsgefahr im Lager verringern.

Der Möbelhändler Poco setzt seit 2013 die Stichprobeninventur im Großteil seiner inzwischen rund 125 Filialen ein. Auch die Regionallager- und Zentrallager-Standorte inventarisiert Poco mit diesem Verfahren.

Bei der Stichprobeninventur handelt es sich um ein gesetzlich zulässiges Inventurvereinfachungsverfahren, mit dem die Korrektheit der Bestandsführung geprüft wird. So wird nachgewiesen, ob die systemseitig geführten Bestände mit den tatsächlich im Lager befindlichen Artikeln übereinstimmen. Wird dies innerhalb der zulässigen Toleranzen bestätigt, können die Vollinventur und auch die permanente Inventur entfallen. „Der größte Vorteil der Stichprobeninventur ist, dass der Zählaufwand um durchschnittlich 95 Prozent reduziert werden kann“, sagt Sven B. Jessl, Geschäftsführer der Stat Control GmbH, Anbieter von Bestandscontrolling- und Inventursystemen und zur Remira Group gehörend. Das Unternehmen ist auch für die Stichprobeninventur bei Poco zuständig.

Niedriges Zählvolumen

Gerade in der aktuell angespannten Situation sei die Stichprobeninventur laut Jessl von Vorteil: „Es werden mathematisch-statistische Verfahren genutzt, um den Zählaufwand zu minimieren.“ Durch das im Vergleich zur Vollinventur niedrigere Zählvolumen und den dadurch reduzierten Personalbedarf könne die Infektionsgefahr im Lager minimiert werden. Es ist möglich, die Inventur vornehmlich mit lagerkundigen Mitarbeitern durchzuführen. In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist die Stichprobeninventur bereits seit Jahren gesetzlich zulässig. Auch in vielen anderen inner- und außereuropäischen Ländern wird das Verfahren akzeptiert.

Um eine Stichprobeninventur durchzuführen, müssen Unternehmen einige Voraussetzungen erfüllen. Die Lagerbestände müssen softwareseitig erfasst sein und die Lagerbewegungen realitätsnah abbilden. Darüber hinaus muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Bestandsführung ordnungsgemäß und auf einem hohen Niveau erfolgt. Wirtschaftsprüfer erwarten zudem, dass die Stichprobeninventur mit einem testierten und damit zugelassenen System durchgeführt wird.

In der Regel werden die Vollinventur und die Stichprobeninventur zwischen drei Monaten vor und zwei Monaten nach dem Bilanzstichtag durchgeführt. Daher empfiehlt es sich, frühzeitig mit dem zuständigen Wirtschaftsprüfer Kontakt aufzunehmen und eine Umstellung auf das Stichprobeninventurverfahren abzustimmen. 

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