Richtig prüfen und dokumentieren | stores+shops

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Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde im vergangenen Jahr neu gefasst. (Foto: Fotolia/benjaminnolte)

Richtig prüfen und dokumentieren

Die Neufassung der Betriebssicherheitsverordnung sollte praxisnäher und weniger bürokratisch sein. Das ist nach Meinung von Fachleuten gelungen. Aber das Regelwerk hält im Bereich der Dokumentationspflichten einige Besonderheiten bereit.

Die Betriebssicherheitsverordnung regelt Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Auch der Schutz anderer Personen („Dritter“) im Gefahrenbereich überwachungsbedürftiger Anlagen ist hier geregelt. Die seit ihrem Erlass im Jahr 2002 im Wesentlichen unveränderte Betriebssicherheitsverordnung wurde im vergangenen Jahr neu gefasst. Dabei wurde die Eigenverantwortung der Unternehmen gestärkt. In Bezug auf Anlagensicherheit oder Schulungen der Mitarbeiter müssen Betriebe selbst alle notwendigen Maßnahmen veranlassen.

Gefährdungsbeurteilung

Mit der Neufassung der Regelung verfolgt der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Zielen: Beseitigung rechtlicher und fachlicher Mängel, bessere Umsetzung von EU-Recht, weniger Bürokratie und eine bessere Anpassung an andere Rechtsvorschriften, insbesondere an das Produktsicherheitsgesetz (Prod-SG) und dessen Rechtsverordnungen sowie mehr Praxisnähe. Eines der zentralen Elemente der Verordnung ist nun die Gefährdungsbeurteilung. Hier wurden die Anforderungen deutlich erweitert. Im Einzelnen:

  • Keine Anlage und kein Arbeitsmittel darf ohne Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung gestellt oder verwendet werden.
  • Die Gefährdungsbeurteilung muss vor der erstmaligen Nutzung erstellt und dokumentiert werden.
  • Die Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung muss durch fachkundige Personen erfolgen.
  • Eine regelmäßige Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung ist erforderlich.

Dokumentation

Doch Arbeitsmittel müssen nicht nur geprüft, sondern diese Prüfung muss zusätzlich auch dokumentiert werden. Bleibt ein Unternehmen bei den genannten Punkten untätig oder trifft falsche Maßnahmen, so können sich daraus rechtliche Konsequenzen ergeben:

  • Festsetzung eines Bußgeldes
  • Schadensansprüche einer eventuell geschädigten Person
  • Regress der Berufsgenossenschaft oder anderer gesetzlicher Unfallversicherungsträger bzw. Sachversicherer
  • Strafrechtliche Verurteilung (Freiheitsstrafe, Geldstrafe).

Fotos (1): Fotolia/benjaminnolte

Betriebssicherheitsverordnung: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Diese müssen hinsichtlich potenzieller Gefährdungen systematisch bewertet werden. Elektrische Anlagen und Arbeitsmittel reagieren kontinuierlich auf elektrische, mechanische oder umweltbedingte Veränderungen. Dabei unterliegen neu errichtete elektrische Anlagen und Arbeitsmittel Veränderungen im Zeitablauf genauso wie bestehende elektrische Anlagen und Arbeitsmittel. Elektrotechnische Veränderungen können aktiv durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden. Sie können aber auch passiv jederzeit im normalen Betrieb entstehen, beispielsweise durch Schalt- und Steuervorgänge, kurzzeitige Überlastungen o.Ä. Deshalb fordert der Gesetzgeber die regelmäßige Wartung und Prüfung durch den Betreiber einer elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Arbeitsmittels sowie die Dokumentation dieser Prüfung.

Gefährdungsbeurteilung wird wichtiger

Prüf- und Dokumentationsaufgaben lassen sich an externe Spezialisten übertragen. Zu diesen Dienstleistern gehört die Hamburger KMLS GmbH. Fragen an Maiko Dufner, Director Sales bei KMLS.

Was ändert sich durch die neue Betriebssicherheitsverordnung für den Einzelhandel?

Regelungen hinsichtlich Arbeitsschutz sowie Bereitstellung und Verwendung von Arbeitsmitteln wurden konkretisiert und vereinfacht. Andererseits wird die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung betont. Diese ist in jedem Fall notwendig. Maßnahmen des Arbeitsschutzes ohne vorherige Gefährdungsbeurteilungen und deren Dokumentation sind damit schlichtweg unnütz. Andererseits können diese Beurteilungen nun aber ohne starres Regelwerk durchgeführt und dabei die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes stärker berücksichtigt werden. Meist bringt dies auch einen Vorteil in puncto Wirtschaftlichkeit.

Wie ist das Thema „Elektrische Betriebssicherheit bzw. Arbeitsschutz“ nach Ihren Erfahrungen in die Organisation der Handelsunternehmen eingebunden?

Das Verständnis für die Notwendigkeit der elektrischen Betriebssicherheit steigt allmählich. Aber da ist noch Luft nach oben. Viele Unternehmen tun etwas in diesem Bereich, aber nur wenige tun es richtig. Gefährdungsbeurteilungen fehlen in fast allen Unternehmen. Prüffristen für Arbeitsmittel werden so gut wie nie festgelegt, zumindest nicht schriftlich.

Was läuft da falsch?

Man setzt sich recht wenig mit den Hintergründen auseinander. Kaum jemand weiß, dass alle gesetzlichen Anforderungen und nicht nur Teile davon erfüllt werden müssen. Andernfalls haftet man im Schadensfall. Nur eine Gefährdungsbeurteilung in Verbindung mit einer Prüfung und einer Dokumentation entlasten ein Unternehmen.

Warum lohnt es sich, das Thema systematischer und professioneller anzugehen?

Weil sich nach der Neufassung der Verordnung mit unverändertem oder sogar geringerem Aufwand ein wesentlich besseres Ergebnis erzielen lässt. Die neue Betriebssicherheitsverordnung lädt geradezu dazu ein.

Worauf sollte sich ein Handelsunternehmen bei diesen Pflichten fokussieren?

Wichtig sind erkennbare und weitreichende Gefährdungen. Dabei sollte man die Mitarbeiter vor Ort einbinden, denn sie sind die Spezialisten. Das wichtigste dabei: die Dokumentation. Wie eine Gefährdungsbeurteilung auszusehen hat, ist nicht vorgeschrieben. Jedoch sollte aus einer Gefährdungsbeurteilung hervorgehen, dass Gefährdungen mittels geeigneter Maßnahmen auf ein tragbares Restrisiko minimiert wurden.

Können Sie konkrete Beispiele für Gefahren in einem Handelsunternehmen nennen, die aus einer unzureichenden Absicherung im Bereich Arbeitsschutz resultieren können?

Vor wenigen Wochen waren unsere Mitarbeiter in der Leuchtenabteilung eines Möbelhauses im Rahmen der Prüfung der elektrischen Betriebsmittel unterwegs. Sie fanden eine Mehrfachsteckdosenleiste, aus der die Zuleitung herausgerissen war. Diese war stromführend, und die blanken Adern, ohne Isolation, waren zu sehen. Ein anderes mir bekannte Beispiel ist ein defektes Küchengerät in einem Sozialraum. Dieses löste ein Feuer aus – Sachschaden 250.000 Euro.

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