Die europäische Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo) soll Verbraucher:innen vor Greenwashing schützen und in die Lage versetzen, Kaufentscheidungen auf Basis verlässlicher Informationen zu treffen. Sie ist seit März 2024 in Kraft und wird in Deutschland gerade in nationales Recht umgesetzt. Spätestens ab dem 27. September 2026 gilt sie dann verbindlich. Zentrales Element der Richtlinie ist das Verbot unspezifischer Umweltaussagen. Begriffe wie nachhaltig, grün oder ökologisch dürfen nur noch verwendet werden, wenn sie durch eine „anerkannte hervorragende Umweltleistung“ belegt sind – etwa das EU-Ecolabel oder der Blaue Engel – und „am selben Medium“ spezifiziert werden.
Ein Beispiel: Statt einfach „umweltfreundliche Verpackung“ muss präzise angegeben werden, dass etwa 100 Prozent der für die Herstellung verwendeten Energie aus erneuerbaren Quellen stammen. Werbung mit Klimaneutralität, die nur auf CO2 -Kompensation durch Zertifikatekauf beruht, wird nach der Emp- Co-Richtlinie verboten sein. Und Werbung mit künftigen Umweltleistungen – etwa „CO2 -neutral bis 2030“ – muss künftig von einem Umsetzungsplan gestützt werden, der konkrete Schritte und Mittelverwendungen regelt sowie regelmäßig von einem Dritten überwacht wird, zum Beispiel von einem Umweltgutachter.
Für den „State of Green Claims Report 2025“ haben „info.link“, The Goodwins und „PLAN“ 2.200 Anzeigen aus den 50 reichweitenstärksten Printmedien untersucht. Das Ergebnis: Die Hälfte der untersuchten Green Claims erfüllt die EmpCo-Anforderungen nicht, im Handel und bei Getränken sind es sogar drei von vier. Hinzu kommt: Selbst entwickelte Labels oder Nachhaltigkeitssiegel sind künftig tabu. Erlaubt bleiben nur Siegel, die entweder von einer staatlichen Stelle vergeben oder durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem nach internationalen Standards abgesichert werden.
Angaben zur Haltbarkeit
Die Richtlinie schreibt außerdem neue Informationspflichten vor, die Verbraucher beim Kauf langlebiger und nachhaltiger Produkte unterstützen und vor geplanter Obsoleszenz schützen sollen. Künftig muss daher offengelegt werden, wie lange ein Produkt hält, ob es repariert werden kann und ob Software-Updates vorgesehen sind. Diese Angaben müssen klar sichtbar am Verkaufsort, auf der Verpackung oder online verfügbar sein. Nicht nur Umweltversprechen, auch soziale Claims adressiert die EmpCo. Aussagen über faire Löhne, Arbeitsbedingungen oder Tierschutz dürfen nur noch gemacht werden, wenn sie überprüfbar sind. Die EmpCo sieht übrigens keine Übergangsfristen vor.
Die Verpackungen von bereits produzierten Produkten mit einer Mindesthalbbarkeit über den 27. September 2026 hinaus sollten bereits jetzt „EmpCo-fit“ sein. Sonst müssten diese Verpackungen im Handel vor dem Geltungsbeginn gestickert werden. Verstöße gegen die Vorgaben der EmpCo können Bußgelder von mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes nach sich ziehen.

