Händler können herkömmliche Röhren in Verkaufsräumen gegen LED-Lampen austauschen. Diese Erstwartung sowie regelmäßige Leuchten-Checks und den Austausch defekter Röhren übernimmt der Dienstleister. Auf Basis eines Wartungsvertrags bleiben die neuen Lampen und Vorschaltgeräte in den ersten drei Jahren der Nutzung im Eigentum von KMLS und gehen anschließend in den Besitz des Nutzres über. Zudem können Händler für die Beleuchtung mit Hallentiefstrahlern oder von Nebenräumen mit Downlights und Pendelleuchten ab sofort eine Mietvariante inklusive Wartung wählen, bei der dem Händler nach festgelegter Laufzeit eine Kaufoption eingeräumt wird oder aber die Leuchten ausgetauscht (mit neuem Mietvertrag) bzw. zurückgegeben werden.

Weitere Information: www.kmls.de