Mit dem neuen „Quick Check Barrierefreiheit“ reagiert das EHI auf das seit 28. Juni 2025 geltende Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Das Prüfprogramm bietet Händlern eine praxisnahe Orientierung zur digitalen Barrierefreiheit und hilft, Shops für eine breitere Kundschaft zugänglich zu machen. Der Shop erhält nach Abschluss der Prüfung eine Dokumentation darüber, in welchen Bereichen die Website die Anforderungen des BFSG noch unzureichend erfüllt. Darüber hinaus bietet die Dokumentation konkrete Handlungsempfehlungen für eine Optimierung.
Die Onlinehändler stehen aktuell vor der Herausforderung, die rechtlichen und technischen Anforderungen des BFSG umzusetzen. Der vom EHI entwickelte „Quick Check Barrierefreiheit“ ergänzt die jährliche Rechts- und Qualitätsprüfung im Rahmen des EHI-Siegels Geprüfter Online-Shop durch eine gezielte Analyse der zehn wichtigsten Shop-Unterseiten, darunter Produktseiten, Kategorieseiten, Warenkorb und Zahlungsseite. Mit dem Prüfbericht erhalten die Händler eine übersichtliche Aufstellung erfüllter Standards und identifizierter Verbesserungsmöglichkeiten. Typische Mängel, die in Prüfberichten dokumentiert werden, sind technische Barrieren in der digitalen Zugänglichkeit wie Kontrastprobleme, fehlende Alternativtexte und eingeschränkte Tastaturbedienung.
Kooperationen
Das EHI arbeitet mit Eye-Able Web Inclusion zusammen, einem führenden Experten für digitale Barrierefreiheit. An der Entwicklung des „EHI x Eye-Able“-Prüfberichts haben Menschen mit Behinderungen mitgewirkt. Der „Quick Check Barrierefreiheit“ unterstützt die Händler dabei, die doppelte Herausforderung von gesetzlichem Anpassungsdruck und wachsendem Inklusionsbewusstsein zu bewältigen. Die Händler profitieren von Risikominimierung, mehr Nutzerfreundlichkeit und erweiterten Zielgruppen. Verbraucher:innen profitieren von transparent geprüften, sicheren und zunehmend barrierefreien Shops. Ein Online-Shop gilt ab dem 28. Juni 2025 als vollständig barrierefrei, wenn er die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) erfüllt. Dies bedeutet, dass der Shop auf angemessene Weise wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestaltet sein muss, gemäß den WCAG-Richtlinien auf mindestens Stufe AA.
Onlinehändler in der Pflicht
Das BFSG verpflichtet Anbieter digitaler Dienstleistungen, ihre Angebote Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt zugänglich zu machen. Die Arten der Behinderungen sind genau dokumentiert: körperliche, seelische und geistige Einschränkungen oder Sinnesbehinderungen wie Seh- und Hörbeeinträchtigungen, motorische Beeinträchtigungen wie eingeschränkte Handbeweglichkeit, kognitive und geistige Einschränkungen wie Lernbehinderungen und seelische Erkrankungen.Zu den Verbesserungsoptionen zählen zum Beispiel zoombare Schriftgrößen und hohe Kontraste für Sehbehinderte, Bedienbarkeit per Tastatur und Vorlesefunktionen für blinde Nutzer:innen, eine klare Navigation und einfache Sprache für Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder auch Videos mit Untertiteln für Gehörlose.

