Um neben den organisatorischen Maßnahmen des Arbeitsschutzrechts und des Verkehrsschutzrechts weitere Unterstützung zu geben, gibt es seit dem Jahr 2016 ein Hilfsmittel in Form einer Reihe von VDE-Vornormen, die noch weitere Maßnahmen mit in die Überlegungen zur Optimierung der Schutzmaßnahmen vor Notfällen, Gefahren und Unfällen aufzeigen – unter der zusätzlichen Betrachtung von technischen Komponenten. Diese technischen Komponenten sind vielerorts schon in vielen Objekten vorhanden, werden allerdings nicht immer im direkten Zusammenhang mit Sicherheitskonzepten gesehen.
Die VDE-Vornormen betrachten nicht nur den Störfall, sondern legen auch die sich aus unterschiedlichen Situationen bildenden notwendigen Reaktionen fest: Aus einer Betrachtung der Örtlichkeit, des Umfeldes, der sich daraus ergebenden Schutzziele, der daraus entstehenden organisatorischen Maßnahmen, der technischen Möglichkeiten und der daraus entwickelten Reaktionspläne entsteht ein Schutzkonzept.
Gesamtheitliche Betrachtung
Die VDE-Vornormen wurden auch erforderlich, weil alle bisher vorliegenden Normen und Richtlinien im Bereich der Sicherheitsanlagen sich jeweils nur auf einen spezifischen Anwendungsfall beziehen. Eine gesamtheitliche Betrachtung von möglichen Notfällen und Gefahren mit dem Ziel optimaler Reaktionsmaßnahme gewinnt aber zunehmend an Bedeutung. Die VDE-Vornormen bestehen aus drei Teilen:
- VDE V 0827-1 Notfall- und Gefahren-Systeme: – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme (NGRS) Um neben den organisatorischen Maßnahmen des Arbeitsschutzrechts und des Verkehrsschutzrechts weitere Unterstützung zu geben, gibt es seit dem Jahr 2016 ein Hilfsmittel in Form einer Reihe von VDE-Vornormen, die noch weitere Maßnahmen mit in die Überlegungen zur Opti- – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten
- VDE V 0827-2 Notfall- und Gefahren-Systeme: – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfallund Gefahren-Sprechanlagen (NGS)
- VDE V 0827-3 Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions- Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiel

Einstufung der Grade
Foto: Auszug aus der VDE V 0827-1
Die Vornormen richten sich insbesondere an Bauherren, Eigentümer, Betreiber, Benutzer und Bewohner von Objekten, in denen ein spezifisches Gefahrenpotential gemanagt werden muss sowie an Planer, Architekten, Hersteller, Polizei, Versicherer und Fachfirmen von Sicherheitsanlagen.
Eine VDE-„Vornorm“ ist wie auch eine „Norm“ das Ergebnis eines Normungsverfahrens, wird aber zum Beispiel aus Gründen wie Rücksicht auf europäische Rahmenbedingungen vom VDE nicht als „Norm“ gekennzeichnet. Vornormen werden jedoch wie alle anderen DKE-Arbeitsergebnisse durch eine VDE-Klassifikationsnummer gekennzeichnet und müssen spätestens nach drei Jahren überprüft werden, ob sie in eine Norm überführt, ersatzlos gestrichen oder ob sie als Vornorm weiterbestehen sollen.
VDE-Vornormen können wie VDE-Bestimmungen den Status „allgemein anerkannte Regeln der Technik“ erlangen. Dieser Status ist hilfreich bei der Erstellung der genannten Sicherheits-Dokumentationen und der daraus abgeleiteten Maßnahmen. In den Vornormen wird dann durchgängig von einer „Technischen Risiko-Management-Akte“ gesprochen.
Technische Maßnahmen
Ein Gremium aus Fachkräften von Polizei, Risikomanagern, Planern und Personen aus der Industrie hat die VDE-Vornormen erarbeitet, um neben den meist schon vorhandenen organisatorischen Maßnahmen zusätzliche technische Möglichkeiten in den Fokus zu nehmen und nach klaren Regeln zu bewerten.
Die Vorgaben an Notfall-Gefahren-Reaktions- Systeme, die sich aus den Vornormen ergeben, wurden bereits vor längerer Zeit in die „Bundeseinheitlichen Richtlinien für Überfall-/Einbruchmeldeanlagen bzw. Anlagen für Notfälle/Gefahren mit Anschluss an die Polizei (ÜEA Richtlinien)“ aufgenommen. Notfall-Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) werden in folgende 3 Sicherheitsgrade unterteilt:
- Grad 1: Anforderungen an Anwendungen bei geringen Risiken
- Grad 2: Anforderungen an Anwendungen bei mittleren Risiken
- Grad 3: Anforderungen an Anwendungen bei hohen Risiken
Bei der Einstufung der Sicherungsgrade kommt in der Praxis eine komplexe und differenzierte Betrachtung der Gegebenheiten vor Ort zur Anwendung. Was zunächst abstrakt und technisch klingt, dient letztendlich dem Schutz und dem Wohlbefinden der Besucher und Kunden von Einkaufsstätten. Ziel ist eine genaue Risikoanalyse und Risikobewertung, die sich bemüht, alle Eventualitäten zu betrachten, zu bewerten und darzustellen. Wichtig ist dabei, dass der eventuell notwendige Einsatz „hilfeleistender Stellen“ festgelegt wird und die entsprechenden Präventivmaßnahmen und Reaktionspläne aufgesetzt werden.
Weitere Informationen beim Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.
Der Autor ist Fachwirt für Gebäudemanagement (HWK)