EHI-Statement: Lieferkettengesetz entschärft – was bedeutet das für den Handel? | stores+shops

Anzeige
{{{name}}}

Vorgeschlagene Beiträge

Anzeige

Viele Einzelhandelsunternehmen fallen nach der Gesetzesänderung nicht mehr direkt unter die verschärften Lieferkettensorgfaltspflichten
Foto: Viktor/adobe.stock.com

EHI-Statement: Lieferkettengesetz entschärft – was bedeutet das für den Handel?

Die jüngst beschlossene Abschwächung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes auf EU-Ebene entlastet auf den ersten Blick viele Einzelhändler – doch ganz aus der Verantwortung sind sie nicht. Niklas Stanislawski vom EHI-Forschungsbereich Logistik erklärt im Interview, warum Flexibilität jetzt wichtiger ist als Rückzug.

Bei der Umsetzung europäischer Vorgaben ins nationale Recht wurden die Schwellenwerte für das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz deutlich angehoben. Am 9. Dezember einigten sich EU-Unterhändler in Brüssel auf eine weitere Abschwächung der europäischen Lieferkettenrichtlinie. Parallel dazu macht Deutschland das LkSG praxistauglicher: Berichtspflichten werden reduziert, Prozesse vereinfacht. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten bleiben aber bestehen. Für viele Einzelhändler bedeutet das: Sie fallen künftig nicht mehr direkt unter die verschärften Auflagen – die indirekten Anforderungen bleiben jedoch bestehen.

Die Abschwächung schafft Flexibilität. Händler sollten diese mit Weitblick nutzen und nicht als Einladung zum Rückzug verstehen.

Niklas Stanislawski

Projektmanager Logistik+Verpackung, EHI Retail Institute

Die Schwelle für betroffene Unternehmen wurde von ursprünglich 1.000 auf 5.000 Mitarbeitende und von 450 Mio. auf 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz angehoben. Welche Auswirkungen hat diese Abschwächung auf Einzelhändler in Deutschland?

Die jüngste Anhebung der Schwellenwerte im Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz entschärft die regulatorische Belastung für große Teile des deutschen Einzelhandels deutlich. Viele Handelsunternehmen, die bislang von umfassenden Sorgfaltspflichten betroffen gewesen wären, rutschen damit aus dem direkten Anwendungsbereich heraus. Für sie sinken kurzfristig die Kosten für Auditierung, Monitoring und Berichtspflichten. Auf der anderen Seite fallen Unternehmen entlang der Lieferkette, die eigentlich nicht direkt von der Wirkung des Gesetzes betroffen sind, unter eine gewisse indirekte Wirkung, und zwar, wenn sie als Hersteller oder aber Lieferant eines Unternehmens in Erscheinung treten. Von Ihnen können die Händler gewisse Nachweise oder Zertifizierungen verlangen.

Ganz aus der Verantwortung sind Handelsunternehmen ohnehin nicht: Über Lieferkettenanforderungen größerer Geschäftspartner oder die wachsende Bedeutung nachhaltiger Sortimente im Konsumentenverhalten bleibt der indirekte Druck bestehen. Für viele Unternehmen bedeutet die Reform daher weniger ein Ausstieg aus der Sorgfaltspflicht, sondern vielmehr ein Übergang zu pragmatischeren, risikobasierten Lösungen.

Welche Folgen kann die Gesetzesreform auf die gesamte Branche haben?

Die Entlastung hat auch eine Kehrseite: „Große“ Händler, die frühzeitig in Transparenz- und Risikomanagementsysteme investiert haben, stehen nun möglicherweise schlechter da als Wettbewerber, die diese Aufwände künftig nicht mehr tragen müssen. Das birgt Potenzial für Marktungleichgewichte, vor allem in margenschwachen Segmenten, in denen Compliance-Kosten unmittelbare Auswirkungen auf Preise und Marktposition haben. Mit der Abschwächung entfällt die zivilrechtliche Haftung auf EU-Ebene für Unternehmen, die gegen die Regeln verstoßen.

Welche strategischen Überlegungen sollten Einzelhändler jetzt anstellen?

Mit dem Wegfall der zivilrechtlichen Haftung verändert sich für Einzelhändler vor allem die strategische Gewichtung von Risiko und Aufwand. Zwar sinkt der unmittelbare rechtliche Druck, doch behördliche Aufsicht, mediale Aufmerksamkeit und Anforderungen großer Geschäftspartner bleiben bestehen. Händler sollten daher ihre Sorgfaltspflichten nicht pauschal zurückfahren, sondern gezielt neu justieren. Effiziente und risikobasierte Prozesse statt flächendeckender Prüfungen, klare Positionierung zwischen Kostenführerschaft und Nachhaltigkeitsprofil sowie skalierbare Systeme, die bei künftigen Regulierungsverschärfungen rasch anpassbar sind. Die Abschwächung schafft Flexibilität und diese sollte mit Weitblick genutzt werden und nicht als Einladung zum Rückzug verstanden werden.

Wie sind aus Sicht der Handelslogistik die praktischen Herausforderungen der Lieferkettenüberwachung in der neuen Situation zu bewerten?

Für die Handelslogistik ändert die Abschwächung des Lieferkettengesetzes wenig an der Realität: Lieferketten bleiben komplex, international und störanfällig. Bereits implementierte Monitoring- und Kontrollstrukturen sollten daher nicht abgebaut, sondern effizienter und risikobasiert ausgerichtet werden. Redundante Prüfungen lassen sich reduzieren, Automatisierung und modulare Dienstleistermodelle helfen, Kosten zu senken. So bleibt die Transparenz erhalten, operative Risiken werden minimiert und Partner in der Lieferkette bleiben handlungsfähig.

Das Interview führte Regina Kruck.

Produkt-News