Die Abnahmen im Zulassungslabor der Deutschen Kreditwirtschaft wurden bereits Ende Oktober 2014 abgeschlossen. Spätestens ab 30. Juni 2015 will Telecash neue Terminals ausschließlich nach TA 7.1. installieren. Die geplanten Änderungen im Sepa-Zahlungsverkehr sollen bis Ende des Jahres 2015 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen: www.telecash.de
Telecash installiert neue Terminals nach „TA 7.1“
Telecash, Netzbetreiber und Dienstleister für den kartengestützten Zahlungsverkehr in Deutschland, hat die Voraussetzungen für die Umsetzung der „Richtlinie Technischer Anhang TA 7.1“ ab 2015 geschaffen.