Händler, die ihre Kassen bis Ende dieses Monats nicht mit einer TSE versehen haben, machen sich strafbar. Technisch gesehen ist die Sicherheitseinheit ein Speichermedium, das die Kassenzu- und abflüsse schreibgeschützt protokolliert. Dieses Protokoll kann über eine standardisierte Schnittstelle vom Finanzamt im Rahmen einer Kassenschau ausgelesen werden und mit dem realen Kassenbestand verglichen werden. Die standardisierte Schnittstelle kann ein USB-Stick, eine Mini-SD-Karte oder ein Speicherort in der Cloud sein.

Hardware-Modul oder Cloudschnittstelle

Demnach implementieren Händler die TSE entweder über ein Hardware-Modul oder über eine Cloudschnittstelle.

Eine Cloudanbindung ist vor allem bei Händlern, Filialunternehmen oder Betrieben sinnvoll, wenn sie eine cloudbasierte Kassenlösung nutzen. In der Wolke nutzen Händler dann nicht nur zentralisierte Funktionen wie das Einspielen von Updates oder filialübergreifende Echtzeitauswertungen, sondern stellen dort auch das manipulationssichere Tracking der Buchungen sicher. In diesem Fall stellt ein zertifizierter Drittanbieter eine standardisierte Schnittstelle zur TSE-Cloud bereit, an die jede cloudbasierte Kassenlösung die Kassenumsätze digital signiert übermittelt.

Händler, die ihre Kasse ohne Cloud, mit einer rein lokalen oder ausschließlich im lokalen Netzwerk arbeitenden Software betreiben, müssen ein Hardware-TSE-Modul in die Kasse stecken, beispielsweise einen USB-Stick oder eine Mini-SD-Karte. Sieht die Kasse einen Schlitz für Mini-SD-Karten vor, ist diese Variante ratsam, da mit einer Mini-SD-Karte sichergestellt ist, dass das TSE-Modul nahtlos und fest, quasi unsichtbar, in der Kasse verschwindet. So kann die Hardware nicht ohne Weiteres herausgenommen oder gestohlen beziehungsweise beschädigt werden. Die Hardware-TSE sind üblicherweise fünf Jahre zertifiziert, müssen danach jedoch vom Händler ausgetauscht werden – finanziell bei Kosten um die 200 Euro pro Einheit nicht unerheblich.

Hat ein Händler mehrere Kassen, muss er – vorausgesetzt, die Kassen werden lokal, ohne Anbindung an ein Netzwerk betrieben – jede Kasse mit einem Hardware-Modul versehen. Ist ein Netzwerk vorhanden, in das auch die Kassen eingebunden sind, kann der Händler das TSE-Modul in nur eine Kasse oder ein anderes Gerät im Netzwerk stecken, z. B. einen geeigneten Drucker. Auf dieses Modul werden dann in Echtzeit alle Kassenumsätze geschrieben und gespeichert. Die Kassensoftware muss dazu ein zentrales TSE unterstützen.

TSE bei mobilem Vertrieb

Auch der Obsthändler mit Marktstand oder der Ticketverkäufer im Touristenbus sind TSE-pflichtig. Sie können keine stationäre Kasse mit Hardware-Modul aufstellen. Hier eignen sich Handheld- oder Tablet-Lösungen, an die das TSE-Modul in Form einer Speicherkarte angeschlossen werden kann. Alternativ können sie mit einer Kassensoftware arbeiten, welche die TSE-Cloudanbindung realisiert hat. Diese Geräte kann der Händler stets bei sich tragen und sich so vor Diebstahl schützen.

Eine Alternative für Händler mit abgeschlossenen Ständen wie mobilen Verkaufswagen ist eine semi-portable All-in-One-Lösung – eine relativ kleine Tisch-Kasse, welche einen integrierten Drucker hat und über LTE auf die Kassenlösung mit TSE-Cloud zugreift. Wird diese Variante benötigt, sollten Händler wissen, was sie realisieren wollen, beispielsweise Kartenzahlungen. Hier lohnt es sich, Geräte mit Kombi-Funktion einzusetzen.

Wann welche TSE-Lösung?

    Cloudlösung

    • wenn bereits eine Cloudlösung genutzt wird oder genutzt werden soll
    • wenn die mobilen Kassen keinen TSE-Slot besitzen („iPad-Kasse“)

    USB-Stick oder Speicherkarte

    • bei einzelnen Kassen ohne Cloud- oder Netzwerkanbindung (an jeder Kasse)
    • bei lokalen Installationen mit mehreren Kassen und Netzwerkanbindung (nur einmal an einem Gerät im Netzwerk notwendig)
    • für Handheld-Kassen mit TSE-Slot

    Detailliertere Infos rund um TSE