Der Handel wird mit seinen Stellplätzen eine Schlüsselrolle bei der Realisierung von Ladestationen einnehmen und damit auch für ein Gelingen der Mobilitätswende beitragen. „Nach der EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie muss der Handel ab März 2020 für seine neuen und grundlegend sanierten Handelsgebäude mit mehr als zehn Stellplätzen mindestens einen Ladepunkt einrichten“, so Laura Fleischmann, Projektleiterin E-Mobilität beim EHI. „Ab 2025 sind auch bestehende Handelsgebäude mit mehr als 20 Stellplätzen zum Aufbau von Ladepunkten verpflichtet.“

Der Leitfaden „Elektromobilität im Handel 2020 – Orientierungshilfe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur“ informiert über Ladetechnik, Abrechnungs- und finanzielle Förderungsmöglichkeiten sowie den technischen Support im laufenden Betrieb. Von der Entwicklung der Unternehmensstrategie über die Zielsetzung des Ladeinfrastruktur-Angebots bis hin zur Bedarfs- und Standortanalyse wird erläutert, welche Technik unter bestimmten Voraussetzungen geeignet ist, auf welche baulichen Anforderungen geachtet werden muss, wie der Ladestrom abgerechnet werden kann und welche Förderungsmöglichkeiten bereits existieren.

Der Leitfaden schildert drei Szenarien: Das „Basic-Szenario“ zeigt dem Handel auf, wie er die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt. Das „Smart-Szenario“ richtet sich an Händler, die mehr Ladepunkte einsetzen wollen, als der Gesetzgeber fordert – mit leistungsstärkerer Technik. Die zukunftsorientierte Strategie „Future“ befasst sich mit einem breiteren Angebot an Lademöglichkeiten, z. B. Schnellladesäulen mit kürzeren Ladezeiten.

EHI-Leitfaden:
Elektromobilität im Handel 2020

ISBN: 978-3-87257-527-2
Preis: 39 Euro zzgl. MwSt.

Für EHI-Mitglieder ist der Leitfaden kostenfrei erhältlich.

Mehr Infos unter: www.ehi-shop.devertrieb@ehi.org, Tel. + 49 221 57993-64