Die Richtlinie „Energetische Bewertung von Gebäuden und der Gebäudetechnik – Anwendung bestehender Verfahren“ der VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG) ersetzt den Entwurf von April 2020. Sie zeigt Architekten, Bauherren, Energieberatern, Facility-Managern und Herstellern, für welche Zwecke sich welches Verfahren besonders eignet oder welches Verfahren zwingend anzuwenden ist. Unterschieden wird zwischen Verfahren zur energetischen Bewertung auf Basis des Energiebedarfs und solchen auf Basis des Energieverbrauchs.

Gebäude und Anlagen sollen so ausgelegt sein, dass sie möglichst effizient Energie verbrauchen: So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Um das zu erreichen, ist eine Bedarfs- und Verbrauchsanalyse notwendig. Geplanter Bedarf und realer Verbrauch müssen beziffert werden, um Vergleichswerte zu erhalten, auf deren Basis sich Maßnahmen treffen lassen.

Die verschiedenen Verfahren bieten unterschiedliche Stärken und Einsatzmöglichkeiten. Der Vergleich soll Energieberatern, Gebäudeplanern, Anlagentechnikern, sowie Hersteller und Betreiber bei der passenden Auswahl unterstützen. VDI 3808 benennt darüber hinaus öffentlich-rechtliche Vorgaben und Betrachtungen zur Wirtschaftlichkeit. In diesem Zusammenhang werden auch Energiekonzepte und Wirtschaftlichkeitsnachweise untersucht und in die Lebenszykluskostenanalyse eingeführt. Die Richtlinie beinhaltet Simulationsberechnungen und thematisiert das Modellgebäudeverfahren für Wohngebäude nach EnEV.