Damit wird die Aufzugsrichtlinie „95/16/EG“ abgelöst, die in der Vergangenheit mehrfach geändert wurde. Die wichtigste Änderung der aktuellen Neufassung betrifft die Rückverfolgung von Sicherheitsbauteilen: Die neue Aufzugsrichtlinie fordert eine Kennzeichnung, anhand derer der Hersteller, Importeur bzw. Händler des betreffenden Bauteils ermittelt werden kann. Dadurch soll es den Behörden bei der Marktüberwachung erleichtert werden, nichtkonforme, unsichere Sicherheitsbauteile zu identifizieren und so die Produktsicherheit bei Aufzügen weiter zu stärken. Als Anbieter von Aufzügen, Fahrtreppen und damit einhergehenden Dienstleistungen versieht Schindler alle Sicherheitsteile mit QR-Codes, die eine lückenlose Rückverfolgung der Bauteile ermöglichen. Sobald ein Sicherheitsbauteil bei Aufzugs-Modernisierungen und -Reparaturen getauscht wird, werde es mit dem elektronischen Tracking-Verfahren erfasst. Das gehe über Anforderungen des Gesetzgebers hinaus, der zur Rückverfolgbarkeit den Herstellernamen, die Handelsmarke und die Postanschrift auf dem Sicherheitsbauteil vorsieht. Außerdem müssen Rückschlüsse auf Typen-, Chargen- oder Seriennummern möglich sein.

Weitere Informationen: www.schindler.de