PSD2: Rückenwind für Rechnungskauf | stores+shops

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Welchen Nutzen hat der Rechnungskauf für Händler und Verbraucher im E-Commerce?
Foto: Georgijevic/istockphoto.com

PSD2: Rückenwind für Rechnungskauf

Morgen tritt die neue Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 in Kraft. Angesichts des erheblichen Anpassungsbedarfs auf der Zahlungsempfängerseite, z. B. den Online-Händlern, gewährt die Bafin bei der starken Kundenauthentifizierung (SCA) noch einen Aufschub für Kreditkartenzahlungen. Von der PSD2 nicht betroffen: der Rechnungskauf und die Lastschrift. Warum Händler diese Zahlungsarten anbieten sollten, kommentiert die Creditreform Boniversum GmbH.

Im Zuge der neuen Zahlungsdienstrichtlinie PSD2 soll das Bezahlen im Internet noch sicherer werden, aber für Verbraucher wird es zukünftig durch die starke Kundenauthentifizierung komplizierter. Gemäß einer Um­frage des EHI befürchten 82 Prozent der Online-Händler auf Grund der erhöhten Komplexität mehr Kaufabbrüche. Daher wird der Rechnungs­kauf bei den Verbrauchern künftig vermutlich populärer. Darüber hinaus erfordert diese Zahlungsart keine Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Attraktiv macht den Rechnungskauf bei Verbrauchern, dass die Bezahlung erst nach Warenerhalt erfolgt und somit wenig Risiken birgt. Weiterhin sind während des Kauf­vorgangs nur wenig Datenangaben erforderlich, was zusätzliche Sicherheit bedeutet und auch unter Datenschutzaspekten vorteilhaft ist. Auch bei Retouren hat sich der Rechnungs­kauf bewährt, da er eine einfache Rückabwick­lung ermöglicht. All dies reduziert Kaufbarrieren und fördert das Vertrauen seitens der Ver­braucher, so dass die Konvertierungsrate und somit der Umsatz des Händlers steigen. Ein intelligentes und effizientes Risikomanage­ment schützt den Händler vor Forderungsausfällen.

Der Kauf auf Rechnung hat auch in Zukunft die Chance, die umsatzstärkste Zahlungs­art im deutschen E-Commerce zu bleiben. Die starke Kundenauthentifizierung wird das Ver­braucher­verlangen nach Rechnungskauf eher stärken als schwächen. Aber auch diese Methode muss sich weiter­ent­wickeln. Dazu zählt zum Beispiel, den Ver­braucher vor Identitätsdiebstahl zu schützen oder ihm die Bezahlung der Rechnungen zu verein­fachen.

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