PSD2: Stichtag 14. September 2019? | stores+shops

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Die PSD2 soll am 14. September in Kraft treten.
Foto: adobe.stock.com/WrightStudio

PSD2: Stichtag 14. September 2019?

Die Payment-Services-Directive 2 (PSD2) tritt am 14. September 2019 EU-weit in Kraft. Ziele der überarbeiteten Richtlinie sind es, die Innovationen und den Wettbewerb im europäischen Zahlungsverkehr zu fördern, Payments sicherer zu gestalten und die Rechte der Kunden und Zahlungsdienstleister zu stärken.

Ein wesentlicher Aspekt der PSD2 ist die starke Kundenauthentifizierung (SCA). Sowohl beim Online-Banking als auch bei Zahlungen im Online-Shop müssen sich Kunden ab Mitte September über zwei verschiedene, voneinander unabhängige Faktoren authentifizieren. Diese zwei Faktoren setzen sich aus drei Bereichen zusammen: Wissen (z. B. ein Passwort), Besitz (z. B. ein Smartphone), Inhärenz (z. B. ein Gesichtsmerkmal).

Händler sind dazu verpflichtet, die betroffenen Zahlungsarten in ihrem Online-Shop und den Check-out-Prozess mit einer starken Kundenauthentifizierung und dem Sicherheitsstandard „3D-Secure 2“ abzusichern. Betroffen sind davon die Zahlungsverfahren mit Kreditkarte, Paypal und Amazon Pay. Sollten die neuen Sicherheitsanforderungen in Online-Shops nicht eingehalten werden, hat dies zur Folge, dass die Banken die Online-Zahlungen mit Inkrafttreten der Richtlinie ablehnen.

PSD2 und Zwei-Faktor-Authentifizierung

PSD2 und Zwei-Faktor-Authentifizierung
Foto: EHI

Eine Händlerbefragung für die EHI-Studie „Online-Payment 2019“ (Zeitraum: März bis April 2019) ergab, dass sich mehr als die Hälfte der Händler (58 %) zum Zeitpunkt der Befragung noch nicht ausreichend zum Thema informiert fühlten. Weitere 21 Prozent gaben an, dass sie sich noch mit der Thematik beschäftigen. Folglich bestanden bei drei Vierteln der Händler selbst 6 Monate vor Inkrafttreten der PSD2 noch Unklarheiten hinsichtlich der konkreten Umsetzung.

Aufgrund der zusätzlichen Authentifizierung befürchtet ein Großteil der befragten Händler (82 %) erhöhte Abbruchraten beim Check-out-Prozess in Ihrem Online-Shop. Hinzu kommen ein erhöhtes Serviceaufkommen (68 %) und ein komplexer Zahlungsvorgang für Kunden (61 %). Für Händler ist es daher sehr wichtig, dass die implementierten Lösungen für die SCA möglichst kundenfreundlich gestaltet sind und darauf abzielen, dass Kunden ein positives und reibungsloses Einkaufserlebnis erhalten.

Im Juli 2019 hat die europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine Fristverlängerung für die Einführung der SCA in Online-Shops angeboten. Wie es mit einer möglichen Übergangsfrist in Deutschland aussieht, ist bis jetzt noch nicht final entschieden. Ein Beschluss der BaFin steht noch aus. Händler sollten sich trotzdem weiterhin mit dem Thema auseinandersetzen und mit Ihrem Zahlungsdienstleister sprechen. Über kurz oder lang wird es eine Umstellung beim Online-Shopping geben.

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