Der Gesetzgebungsprozess steht kurz vor dem Abschluss. Die aktuelle Reform der EU-Zahlungsdienstrichtlinie könnte im Mai oder Juni im EU-Parlament und im EU-Ministerrat zur Verabschiedung kommen. Dann würde die neue Zahlungsregulierung bereits im Februar oder März 2028 gelten. Es blieben also weniger als zwei Jahre Zeit für notwendige Anpassungen.
Gutscheine und Kundenkarten
Die guten Neuigkeiten zuerst: Bei Gutscheinen und Kundenkarten gibt es einige Erleichterungen. Die bisherige Ausnahme für Papiergutscheine wird auf physische Gutscheine ausgedehnt. Das betrifft zum Beispiel Gutscheine, die in Form von Plastikkarten ausgegeben werden. Eine Neuregelung, die Raum für Gestaltungen schafft, da hier die engeren Anforderungen für Limited Loop und Limited Range gelten. Die bisherige Freigabe für „Hauskarten“ (z. B. für Shop-in-Shop-Konzepte) wird auf Onlineshops erweitert. Hiervon könnten Online-Marktplätze profitieren. Eine Erleichterung gibt es möglicherweise auch für B2B-Gutscheinkarten und Kundenkarten. Leider ist hier die Formulierung des Gesetzgebers noch unklar, so dass man abwarten muss, wie sich die Finanzaufsicht dazu äußert. Ungewissheit gibt es auch bei der Zentralreguliererausnahme. Diese betraf bisher erlaubnisfreie Zahlungsabwicklungen z. B. von Einkaufs- und Verkaufsverbünden. Im Gesetz wird sie demnächst nicht mehr ausdrücklich genannt. Ob die Finanzaufsicht hier mit Auslegung helfen wird, bleibt abzuwarten.
An der Kasse
Auch hier die guten Nachrichten zuerst: Bargeldauszahlungen dürfen zukünftig auch ohne Kauf durchgeführt werden. Das könnte zusätzliche Kunden in die Läden locken. Lastschriften bleiben von starker Kundenauthentifizierung befreit. Leider wird es auch zukünftig in den meisten Fällen nicht erlaubt sein, dem Verbraucher für teurere Zahlungsmittel ein Entgelt abzuverlangen. Das Surcharging bleibt bei den MIF-regulierten Karten sowie bei Überweisung und Lastschrift verboten. Lediglich der freundliche Hinweis (Steering) oder aber das Angebot von Reduktionen ist erlaubt, Acquirer dürfen dem Händler dies nicht verbieten. Den Card Schemes werden neue Transparenzpflichten in Bezug auf Entgelte und sonstige Gebühren auferlegt. Diese Pflichten gelten zwar nur gegenüber Acquirern. Es lässt sich aber erahnen, dass von der gesteigerten Transparenz künftig auch der Handel profitieren wird.
Online-Checkout und Moto
Das seit bald acht Jahren geübte Phänomen der Merchant-Initiated-Transactions wird nun gesetzlich verankert. Nur die initiale Vereinbarung wie etwa bei Streaming-ABOs bedarf der Strong Customer Authentication (SCA), danach sind die Transaktionen SCAfrei. Die weitere gute Nachricht für den Handel: Das von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA vehement eingeforderte Erstattungsrecht, wie wir es bei Lastschriften kennen und wie es dort auch zukünftig unverändert bleibt, wird es für Merchant-Initiated-Transactions nicht geben. Geregelt sind nun auch vom Handel initiierte Überweisungen (Payee Initiated Credit Transfers). MOTO (Mail Order/Telephone Order) wird reguliert. Es bedarf aber keiner SCA, sondern nur irgendeiner Form der Authentifizierung (z. B. einer TAN-Abfrage bei Telefonbuchungen).
PSD3: Mehr Kundensicherheit
Die Reform der EU-Zahlungsdienstrichtlinie soll den europäischen Zahlungsverkehr weiter modernisieren. Ein Hauptziel der Verordnung ist die Stärkung des Verbraucherschutzes wie verbesserte Schutzmechanismen bei Betrug. Beispiele sind weiterentwickelte Anforderungen an die starke Authentifizierung (SCA) und neue Haftungsregeln bei Betrugsfällen. Ein weiteres Ziel der PSD3 sind mehr Nutzerkontrolle über Finanzdaten und bessere Nutzung von Drittanbieterdiensten im Rahmen des Open Banking.
Weitere Informationen unter www.payment-services-directive-3.com.
Vulnerable Kund:innen
Der Schutz vulnerabler Gruppen ist dem Gesetzgeber zurecht ein Anliegen. Auswirkungen auf die Zahlungsabwicklung haben wir im letzten Jahr bereits bei den Terminals gesehen. Die aktuelle Reform gibt den Zahlungsdienstleistern jetzt vor, die Barrierefreiheit auch bei Authentifizierungsmitteln zu gewährleisten. Das kann für den Handel relevant sein, wenn der Zahlungsdienstleister dem Kunden an der Kasse oder im Online-Checkout Support anbieten muss.
Neue Pflichten, höhere Kosten?
Der Großteil der Reform adressiert die Zahlungsdienstleister. Sie werden zukünftig ihre Anstrengungen zur Betrugsprävention deutlich erhöhen müssen. Von der voraussichtlichen Reduzierung der Betrugsrisiken werden zuerst die Zahlungsdienstleister profitieren. Ob die zu tätigenden Investitionen durch eine Risikoreduzierung amortisiert werden oder aber ( zusammen mit der verschärften Haftung) vor allem die Kosten der Zahlungsabwicklung erhöhen, wird sich in Zukunft zeigen.
To-Dos für Händler
Einige der genannten Themen wie MOTO und Bargeldauszahlung an der Kasse kann der Handel zügig angehen: Bei anderen Themen (z. B. Erleichterungen für Gutscheinkarten, Hauskarten für Onlineshops) wird sich erst im Laufe der nächsten Monate zeigen, ob die neuen Regelungen den Handel entlasten können.
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