Viele verschiedene Produktkategorien werden von den für die gesamte EU geltenden neuen Energieeffizienz Vorschriften zur Erreichung der Ziele des „European Green Deals” betroffen sein. Im Bereich der gewerblichen Kühltechnik wird es viele Veränderungen geben. Gewerbliche Kühlschränke mit Direktverkaufsfunktion müssen nun ebenfalls ein Energielabel tragen, so wie dies bereits jetzt bei „normalen“ gewerblichen und Haushaltskühlschränken der Fall ist.
Die neuen europäischen Vorschriften für gewerbliche Kühlschränke werden Grenzwerte für den Energieverbrauch festlegen und Anforderungen an die Kennzeichnung und die Bereitstellung zusätzlicher Produktinformationen stellen. Konkret handelt es sich bei diesen neuen Regelungen um die Energieeffizienz-Verordnung (EU) 2019/2018 und die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2024. Diese Verordnungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
Die Regelungen sind ein Novum für die gewerbliche Kühlungsbranche, da bisher keinerlei Verpflichtung im Energiebereich für diese Branche bestand. Doch ab dem 1. März 2021 muss jeder Hersteller von Gewerbekühlschränken seine Produkte verifizieren lassen. In diesem Zusammenhang wird es notwendig sein, Energietests durchzuführen, ein neues Energielabel anzubringen sowie alle energiebezogenen Informationen in eine neu geschaffene Online-Datenbank, die European Product Database for Energy Labelling (EPREL), einzugeben.
Energielabel
Bei den von diesen Vorschriften betroffenen Produkten handelt es sich um netzbetriebene Kühlgeräte mit einer sogenannten „Direktverkaufsfunktion”, die für die Auslage und den Verkauf von Lebensmitteln an Orten wie Supermärkten, Bars, Geschäften und Eisdielen bestimmt sind.
Diese Kühlschränke zeichnen sich dadurch aus, dass sie alle direkt über offene Seiten oder über eine oder mehrere Türen oder Schubladen zugänglich sind, und deren Design eine Interaktion mit dem Endverbraucher der gekühlten Produkte impliziert. Eine solche Interaktion kann sowohl direkt als auch mit assistierter Ausgabe erfolgen, wenn beispielsweise ein Verkäufer in einer Eisdiele dem Kunden eine Kugel im Becher reicht.
Die neue Verordnung betrifft folgende Produktkategorien:
● Kühlvitrinen
● Kühl-Automaten
● Eiscreme-Gefrierschränke
● Eiscreme-Vitrinen
● Gewerbliche Getränkekühler
Für Hersteller, die ihre Gewerbekühlschränke zertifizieren lassen wollen, kann die Navigation durch diese regulatorischen Änderungen eine ziemliche Herausforderung darstellen. Ein Leistungs- und Energieeffizienzlabor kann an dieser Stelle Herstellern und Anwendern helfen, sich ändernde Vorschriften zu verstehen und sie bei der Prüfung und Verifizierung der Produktkonformität unterstützen.