Mit der GEIG-Novelle setzt Deutschland die Vorgaben der europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) in nationales Recht um. Ab 1. Januar 2027 müssen Bestandsgebäude mit mehr als 20 Parkplätzen eine Mindestzahl bzw. eine Mindestleistung von Ladepunkten errichten. Bei neuen und umfassend renovierten Nichtwohngebäuden muss künftig mindestens jeder fünfte Stellplatz einen Ladepunkt erhalten, mindestens die Hälfte der übrigen Plätze braucht eine Vorverkabelung. Alternativ sind Ladepunkte mit einer Gesamtleistung möglich, die dem Produkt aus Stellplatzanzahl und 2,2 Kilowatt entspricht.
Die Novelle trifft auf eine Marktphase, in der sich der Umstieg auf Elektromobilität finanziell zunehmend lohnt: Zum Ferienbeginn in vielen Bundesländern haben mehrere Anbieter die Preise für Ladestrom gesenkt, auch auf Handelsparkplätzen. Der Kraftstoffpreis ist nach dem Auslaufen des staatlichen Tankrabatts dagegen wieder gestiegen. Die Hitzewelle in diesem Sommer hat zudem gezeigt, welche Folgen die Erderwärmung für Europa hat.
„Chance für kundengerechte Infrastruktur"
Cathrin Klitzsch leitet beim EHI Retail Institute den Bereich Klima + Energie/Elektromobilität im Handel. Im Gespräch mit stores-shops.de erläutert sie die neuen Ausstattungspflichten und benennt offene Baustellen bei der Umsetzung.
Cathrin, was ändert sich mit der GEIG-Novelle grundsätzlich gegenüber der bisherigen Rechtslage, etwa im Hinblick auf die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur?
Mit der GEIG-Novelle werden nun die Vorgaben aus dem europäischen Gesetz, der EPBD (EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie), in nationales Gesetz umgesetzt. Mindestens jeder fünfte Stellplatz muss nun bei neuen bzw. zu renovierenden Nichtwohngebäuden mit einem Ladepunkt ausgestattet werden. Mindestens 50 Prozent der Stellplätze müssen mit Vorverkabelung und die übrigen mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden.
Weniger Ladesäulen mit hoher Leistung können hierbei viele mit geringerer Leistung ersetzen: Statt jeden fünften Stellplatz auszustatten, können auch Ladepunkte errichtet werden, deren Ladeleistung insgesamt dem Produkt aus der Anzahl der Stellplätze und einer Ladeleistung von 2,2 kW entspricht.
Bei Nichtwohngebäuden im Bestand mit mehr als 20 Stellplätzen gilt ab 1. Januar 2027: Ein Ladepunkt je zehn Stellplätze muss eingerichtet werden, oder es müssen mindestens die Hälfte mit Leistungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet werden. Statt jeden zehnten Stellplatz auszustatten, können Händler und Handelsimmobilienbetreiber bei Bestandsgebäuden auch Ladepunkte errichten, deren Ladeleistung insgesamt dem Produkt aus der Anzahl der Stellplätze und einer Ladeleistung von 1,1 kW entspricht.
Mit der neuen Planungssicherheit haben die Händler die Chance, ihre Ladeinfrastruktur kundengerecht zu entwickeln.
Cathrin KlitzschDas Gesetz erlaubt wahlweise die Errichtung von Ladepunkten oder die Ausstattung eines Teils der Stellplätze mit Leitungsinfrastruktur. Wonach sollten sich Handelsimmobilienbetreiber bei dieser Entscheidung richten?
Diese Alternative gibt den Händlern die Chance, eine Strategie für die Zukunft der verschiedenen Standorte zu entwickeln. Nicht jeder Standort hat alle Anschlussmöglichkeiten und eignet sich gleich gut für den sofortigen Ausbau von flächendeckender Infrastruktur. Mit der neuen Planungssicherheit haben die Händler die Chance, ihre Ladeinfrastruktur kundengerecht zu entwickeln.
Für Neubauten oder komplettsanierte Gebäude mit mehr als fünf Stellplätzen sinkt die Schwelle für die Ladepunktpflicht spürbar gegenüber der bisherigen Regelung. Wie verändert das die Planung neuer Filialen, Fachmärkte oder Shopping-Center?
Bei Neubau war die Änderung schon länger erwartet worden und kommt daher nicht kurzfristig. Mit der Wahlmöglichkeit zwischen leistungsbasiertem und anzahlbasiertem Ansatz steht jetzt ein sinnvoller Weg zur Verfügung. Schon jetzt haben die Händler in vielen Fällen Ladepunkte mit hoher Leistung installiert, wo die durchschnittliche Aufenthaltsdauer beim Einkauf eher kurz ist, zum Beispiel bei Supermärkten oder Baumärkten.
Für einen Supermarkt mit 100 Stellplätzen sind mindestens 220 kW Leistung gefordert, also beispielsweise rund fünf Ladepunkte mit über 50 kW oder zwei Ladepunkte mit 150 kW. Die Ergebnisse der aktuellen Befragung zeigen, dass schon jetzt 70 Prozent aller Ladepunkte auf Handelsparkplätzen Schnellladepunkte sind.
Das aktuelle EHI-Whitepaper zeigt, dass der Ausbau von Lademöglichkeiten auf Handelsparkplätzen 2026 weiter voranschreitet. Wo siehst du noch Lücken im Hinblick auf die neue GEIG-Vorschrift?
Viele Händler schildern noch Probleme mit den Netzbetreibern, die auf Anschlussanfragen nicht oder sehr spät reagieren. Von der Antragstellung beim Netzbetreiber bis zur Inbetriebnahme vergehen zwei bis zu 36 Monate, im Durchschnitt zehn Monate. Das ist natürlich ein Problem, wenn der Staat den Verantwortlichen für die Nichtwohngebäude Fristen setzt, der aber Verzögerungen teils nicht selbst beeinflussen kann.
Hier würden verbindliche Rückmeldefristen der Netzbetreiber und eine gesetzliche Regelung bei fehlender Netzkapazität helfen. Das GEIG stuft die Nichterfüllung der Vorgaben zu Ladepunkten und Leitungsinfrastruktur als Ordnungswidrigkeit ein.
Welche Konsequenzen drohen dem Handel bei Verstößen gegen die neuen Ausstattungspflichten?
Bereits im alten GEIG galt: Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu zehntausend Euro geahndet werden. An dieser Regelung ändert die Novelle nichts. Die Zahlung befreit dabei nicht von der Nachrüstpflicht, im Zweifel kann die zuständige Behörde die Umsetzung anordnen und die Kosten dem Verantwortlichen in Rechnung stellen.
EHI-Whitepaper „Elektromobilität im Handel 2026″
Wie die Händler in puncto Ladepunkte inzwischen aufgestellt sind und wie die Kundschaft das Ladeangebot nutzt, findet sich im neu erschienenen EHI-Whitepaper „Elektromobilität im Handel 2026″.
Das Whitepaper steht hier für EHI-Mitglieder kostenfrei zur Verfügung.
Kontakt: Cathrin Klitzsch, Forschungsbereich Klima + Energie/Elektromobilität, Mail: klitzsch@ehi.org
EHI Klima- und Energiekongress 2026
Der EHI Klima- und Energiekongress 2026 findet am 24. und 25. November 2026 in Köln statt und zeigt, wie der Handel Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Regulatorik zusammenbringt – mit klimaneutralen Filialkonzepten, nachhaltiger Expansion und einem Ladenbau, der Design und Kreislaufwirtschaft vereint.
Energieeffizienz, Mobilität und ESG-Reporting werden dabei als vernetzte Hebel für alle Akteure sichtbar und Nachhaltigkeit wird zum gemeinsam gestalteten Geschäftsmodell der Zukunft.
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