Kältemittel: Warnung vor Schwarzmarkt | stores+shops

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Bei der Wahl von Kältemitteln ist Scharfsicht gefragt.
Foto: iStockphoto/adisa

Kältemittel: Warnung vor Schwarzmarkt

Die 2014 in Kraft getretene Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase) sieht vor, die Mengen des stark zur Klimaerwärmung beitragenden teilhalogenierten Fluorkohlenwasserstoffe (HFKW) bis 2030 deutlich zu begrenzen. Dies dementsprechend sinkenden Verfügbarkeiten haben einen Schwarzmarkt für Kältemittel begünstigt, der zahlreiche Branchen vor wachsende Herausforderungen stellt. Dies betrifft nicht nur Klima- und Kälteanlangen in Gebäuden oder Fahrzeugen, sondern auch den Kühl- und Kältebedarf des Einzelhandels.

Die Treibhauswirkung von HFKW-Kältemitteln, die – sofern sie in die Atmosphäre entweichen – um ein Vielfaches höher ist als bei C02. Daher hat die europäische F-Gase-Verordnung zum Ziel, die auf dem Markt verfügbare Menge an HFKW-Kältemitteln durch eine Quotenreglung bis zum Jahr 2030 schrittweise um 80 Prozent zu senken. Die sinkenden Verfügbarkeiten wiederum haben einen Schwarzmarkt begünstigt, der rund einem Drittel (!) der legal gehandelten HFKW in Europa entspricht.

Zu Jahresbeginn 2021 wurde die legal verfügbare Menge an HFKW auf 45 Prozent im Vergleich zu 2015 gesenkt – der illegale Handel mit dieser Ware dürfte infolgedessen weiter ansteigen. Dadurch steigt auch die Gefahr, fragwürdige Ware in den Kühltheken und Frischekammern des Einzelhandels einzusetzen.

Klar ist: Der Schwarzmarkt gefährdet die mit der F-Gase-Verordnung verfolgten Klimaziele der EU. Er finanziert das organisierte Verbrechen und fördert eine Umgehung des Steuersystems. Nach Schätzungen der Oxera Consulting LLP im Auftrag des Herstellerverbandes Europäische Technische Ausschuss für Fluorkohlenwasserstoffe (EFCTC) könnten in den Jahren 2018 und 2019 Kältemittel mit bis zu 73 Mio. Tonnen CO-Äquivalent illegal in die EU geschleust worden sein.

Folgen des Schwarzmarkthandels

Neben der hohen Treibhausrelevanz müssen Betreiber und Verbraucher mit weiteren Konsequenzen rechnen: Über die Umweltrisiken hinaus können auch wirtschaftliche Schäden entstehen, wenn etwa Kühltheken ausfallen und Ware verdirbt. Möglich sind zudem juristische und sogar gesundheitliche Gefahren – im schlimmsten Fall können gepanschte Kältemittel Explosionen hervorrufen, bei denen Menschen zu Schaden kommen.

Im Bereich Retail sind vor allem Betreiber von Kühlanlagen in Supermärkten oder anderen lebensmittelverarbeitenden Gewerben wie etwa Bäckereien, Cafés oder Tankstellen von dieser Problematik betroffen. Diese sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein und ihren Beitrag zur Durchsetzung der F-Gas-Verordnung leisten, da eine Befüllung mit illegalen Kältemitteln aufgrund der erwähnten Risiken sinkende Reputation und finanzielle Verluste des Betreibers zur Folge haben kann.

Der EFCTC weist außerdem darauf hin, dass eine strengere Durchsetzung der F-Gas-Verordnung nötig ist. Diese beginnt bereits bei den Zollkontrollen an den Außengrenzen der EU, an der die Ware illegal die Grenzen überschreitet. Auch Zwischenhändler und Endabnehmer können zur Bekämpfung des Schwarzmarktes beitragen, wenn sie in ihrem Beschaffungsvorgang auf die Rückverfolgbarkeit ihrer Produkte achten.

Vorsicht bei Kältemittel-Kauf über Plattformen

Der renommierte Großhandel dürfte aufgrund zahlreicher Nachweispflichten wenig gefährdet sein, illegale Ware zu vertreiben. Anders sieht das beim Kauf über Online-Plattformen wie Ebay und Co. aus, über die illegale Ware nicht selten vertrieben wird.

Wie können Einzelhändler illegale Ware identifizieren?

  • Kältemittel sollten nicht in Einwegzylindern erworben werden, denn diese sind in der EU untersagt. Der Verkäufer von Kältemitteln sollte die Rücknahme der entleerten Gebinde zusichern.
  • Die Behälter sollten auf den Namens des Produzenten das Vorhandensein des π-Stempel geprüft werden.
  • Die Kennzeichnung EN-1 3322-1 sollte erkennbar sein.
  • Es sollte in jedem Fall ein Sicherheitsdatenblatt vorliegen.

Alle Akteure aus Einzelhandel und verarbeitendem Gewerbe können ihren bewussten Umgang mit Kältemitteln durch Teilnahme an der „Initiative Ehrenwort“ des EFCTC zeigen.

Besteht ein konkreter Verdacht zu illegal gehandelten HFKW, besteht die Möglichkeit, sich auf vertraulicher Basis an die vom EFCTC eingerichtete sogenannte „action line“ zu wenden.

Der Autor ist Kältemittel-Experte bei Daikin Chemicals Europe.

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