Klimakonform kühlen | stores+shops

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Wartung und Service von Kälte- und Klimaanlagen sind gesetzlich vorgeschrieben. Der Nachweis am Kühlgerät gibt an, wann der nächste Termin fällig wird.
Foto: Paschmann

Klimakonform kühlen

Sie stehen in unzähligen Shops und Märkten: Kühlgeräte für Lebensmittel, Eis oder Getränke. Seit 1. Januar 2022 sind einige davon verboten. Welche das sind, was sich jetzt für eine zukunftssichere Kältetechnik empfiehlt und warum das Service- und Wartungspersonal gefragt ist, beantworten wir in diesem Beitrag.

„Das Inverkehrbringen gewerblicher Kühlund Gefriergeräte (hermetisch geschlossene Einrichtungen) mit einem Global Warming Potential GWP ≥ 150 ist verboten.“ So lautet sinngemäß der amtliche Wortlaut, den die EU-Kommission mit der Verordnung über fluorierte Treibhausgase (EG) Nr. 517/2014 – sog. F-Gase-Verordnung – vor Jahren beschlossen hat.

Was aber bedeutet das für die Betreiber der Geräte? Im Lebensmitteleinzelhandel arbeiten viele Kühlund Gefriergeräte mit hermetisch geschlossenen Kältekreisläufen rund um die Uhr. Das gilt sowohl im Verkaufsraum als auch im Lager an den Kühlzellen. Weil der EU-Verordnungstext selbst Expert:innen verunsicherte, welche Geräte genau betroffen sind, erbrachten erst Rückfragen mehr Klarheit.

Es geht um Kühl- und Gefriertruhen, deren Kältekreislauf werksseitig dicht verschlossen ist, die gewerblich verwendet werden und die (in der Regel) einen Stecker besitzen. Dazu gehören neben den klassischen Truhen oder Schränken auch Tiefkühlinseln, Eisvitrinen oder Saladetten. Nicht gemeint sind dahingegen die Kühlaggregate an oder auf einer Kühlzelle.

Es gilt Bestandsschutz

Die gute Nachricht aus Handelssicht: Für die vorhandene Kältetechnik gilt Bestandsschutz. Kühl- und Gefriergeräte, die in die verbotene Kategorie fallen, müssen daher nicht sofort ersetzt, sondern können zunächst weiter betrieben werden. Ob ratsam oder nicht: Viele davon werden ihren Dienst vermutlich noch einige Jahre tun. Das zeigen die Erfahrungen, die die Servicetechniker von Cool + Call, Fellbach, machen. Weil Kälteanlagen mit synthetischen Kältemitteln der Wartungspflicht unterliegen, prüfen die ausgebildeten Spezialisten diese in regelmäßigen Abständen und checken dabei u. a. die vorgeschriebene Dichtheit auf Kältemittelverluste.

Die eingesetzten Nachfüllmengen werden akribisch dokumentiert. So ergibt sich ein guter Überblick, welche Kältemittel heute (noch) im Einsatz sind. Die Erkenntnis: Noch immer laufen – häufig unwissend – ältere Kälteanlagen und Kühlmöbel mit inzwischen verbotenen Kältemitteln.

Dazu zählt der Stoff R22, der zunächst durch R404A als Standard für die Normal- und Tiefkühlung ersetzt wurde. Dessen enorm hohes Treibhauspotenzial (GWP-Wert 3.922) bedeutete aber schließlich auch sein Ende, eingeleitet am 1. Januar 2020 mit dem Verwendungsverbot von R404A (Neuware) in Neuanlagen und ebenso für den Service im Bestand. Nachgefüllt werden dürfen nur noch Restbestände oder Recyclingware. Beides ist aber so gut wie nicht mehr verfügbar. Wird also heute ein Kältekreislauf undicht, bedeutet es häufig das abrupte Betriebsende der R404A-Kälteanlage oder des Kühlmöbels. Denn kommt es zu einem Eingriff in die Kältetechnik, müssen diese Systeme sofort außer Betrieb genommen werden. Was also ist zu tun, und wer hilft bei Fragen?

Nicht auf den Ausfall warten

Zu Kälteanlagen und Verordnungsfragen ist der Wartungs- und Servicepartner des Betreibers einer Kälteanlage erster Ansprechpartner. Meist genügt schon ein fachkundiger Blick auf die Kühlanlagen und deren Typenschilder, um Handlungsbedarf zu erkennen. Wird die Kälteanlage mit einem weiter zugelassenen Kältemittel betrieben? Macht vielleicht ein präventiver Eingriff Sinn, um dem Ausfall der Kühlung vorzubeugen? Welches neue Kühlmöbel ist die sinnvollste Lösung? Und was ist mit der Klimaanlage? Auch diese benötigt Kältemittel, die vielleicht noch nicht heute, aber in absehbarer Zeit auf einer roten Liste stehen werden.

Auch Klimaanlagen in den Blick nehmen

Steht für die Kälte- oder Klimatechnik eine Investition an, ist vor der Ausführung eine gute Planung wichtig. Nimmt man eine CO2-freundliche Beheizung dazu, kann die Wahl auf eine umschaltbare Klimaanlage oder eine Wärmepumpe fallen. Häufig werden diese Gebäudesysteme noch unabhängig voneinander eingebaut, können Wie bei neuen Kühlmöbeln sollten dann ebenfalls natürliche Kältemittel zur ersten Wahl gehören.

Denn der europäische Verordnungsprozess ist ständig in Bewegung, sodass es bei synthetischen Kältemitteln generell einige Fragezeichen gibt. Die F-Gase-Verordnung ist derzeit in einer Überarbeitungsphase. Daneben drohen F-Gasen durch die Chemikalienverordnung REACH schärfere Einschränkungen und Verbote. Bei Kühlmöbeln ist das Kältemittel Propan heute die am meisten eingesetzte Lösung. Dazu kommen Alternativen wie Kohlendioxid (CO2) oder Ammoniak (NH3). Sogar Wasser wird für die Klimatisierung als Kältemittel verwendet.

Staatliche Förderung

Kälte-, Klimaanlagen und auch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln werden vom Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) finanziell bezuschusst. Das schließt steckerfertige Kühlmöbel mit bis zu 10 laufenden Metern pro Standort ein. So können im Lebensmittelhandel bis zu 50 Prozent der Investitionskosten eingespart werden. Antragnehmer ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

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